Pflegegrad als Ausgangspunkt
Ein anerkannter Pflegegrad ist eine zentrale Voraussetzung. Die Pflegekasse prüft zusätzlich, ob das Hausnotrufsystem die selbstständigere Lebensführung ermöglicht oder die häusliche Pflege erleichtert.
Pflegegrad, Alleinsein, Notfallsituation und Telefonerreichbarkeit sind zentrale Prüfpunkte. Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird der Antrag bewilligt, kann die Basisversorgung ohne Eigenanteil erfolgen.
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Ein anerkannter Pflegegrad ist eine zentrale Voraussetzung. Die Pflegekasse prüft zusätzlich, ob das Hausnotrufsystem die selbstständigere Lebensführung ermöglicht oder die häusliche Pflege erleichtert.
Relevant ist, ob die Person allein lebt oder über weite Teile des Tages allein ist. Eine Kostenübernahme kann auch in Betracht kommen, wenn eine weitere Person im Haushalt in einer Notsituation nicht zuverlässig Hilfe rufen könnte.
Es muss nachvollziehbar sein, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann und ein normales Telefon dann voraussichtlich nicht rechtzeitig erreichbar oder nutzbar wäre.
Ein Hausnotrufsystem besteht typischerweise aus Basisgerät, tragbarem Alarmknopf und der Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Dort werden die vorher vereinbarten Maßnahmen eingeleitet.
Bei erfüllten Voraussetzungen, Genehmigung und Versorgung über einen zugelassenen Vertragspartner kann die vertragliche Basisversorgung mehrkostenfrei erfolgen. Mobile Ortung, Schlüsselservice oder weitere Zusatzleistungen können eigene Kosten auslösen.
Beantworten Sie wenige Fragen zu Pflegegrad, Wohnsituation, Alleinsein und Erreichbarkeit eines Telefons. Danach kann der Antrag über einen geeigneten Leistungserbringer vorbereitet werden.
Stand der im Projekt verwendeten Leistungsinformationen: September 2026.
Klare Antworten. Keine künstliche Dringlichkeit.
Pflegegrad 1 kann als Ausgangspunkt ausreichen. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen erfüllt und die Basisversorgung von der Pflegekasse genehmigt werden.
Nicht zwingend. Entscheidend kann auch sein, ob über weite Teile des Tages keine zuverlässige Hilfe erreichbar ist oder eine weitere Person im Haushalt im Notfall nicht helfen könnte.
Bei Bewilligung kann die vertragliche Basisversorgung übernommen werden. Freiwillige Zusatzleistungen können Mehrkosten verursachen.
Der digitale Kurzcheck dauert etwa eine Minute. Die verbindliche Entscheidung trifft anschließend die Pflegekasse im regulären Genehmigungsverfahren.
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