Antrag bei der Pflegekasse
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Danach folgt das formelle Verfahren einschließlich Begutachtung.
Der Pflegegrad wird nicht von Pflege-Vorteile vergeben. Zuständig ist die Pflegekasse; die Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.
ca. 1 Minute · wenige einfache Fragen · unverbindlich

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Danach folgt das formelle Verfahren einschließlich Begutachtung.
Hilfreich sind konkrete Beispiele: Was gelingt allein? Wo ist Anleitung, Unterstützung oder vollständige Übernahme nötig? Eine gute Vorbereitung beschreibt den tatsächlichen Alltag statt nur Diagnosen aufzuzählen.
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kann Pflege-Vorteile einordnen, ob Pflegehilfsmittel, Hausnotruf oder weitere Angebote sinnvoll sein können.
Pflegegrad, Wohn- und Alltagssituation – ohne Fachsprache.
Sie sehen zuerst, welche Leistung sinnvoll weitergeprüft werden kann.
Kontaktdaten kommen erst danach – nur wenn Sie Unterstützung wünschen.
Stand der im Projekt verwendeten Leistungsinformationen: September 2026.
Klare Antworten. Keine künstliche Dringlichkeit.
Nein. Pflege-Vorteile vermittelt. Die Versorgung übernimmt ein zugelassener Leistungserbringer, der vorher benannt wird.
Check, Orientierung und Vermittlung kosten Sie 0 € Servicegebühr. Die Kostenübernahme der konkreten Leistung hängt vom Anspruch ab.
Ja. Wählen Sie „Für einen Angehörigen“. Der Check passt die Fragen automatisch an.
Starten Sie Ihren 0 € Check. Kontaktdaten geben Sie erst an, wenn Sie Unterstützung wünschen.