01
Pflegegrad 1
Bereits bei Pflegegrad 1 stehen bestimmte Unterstützungen zur Verfügung, darunter Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und – bei Bedarf – weitere Leistungen. Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen beginnen dagegen grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2.
02
Pflegegrade 2 bis 5
Mit steigendem Pflegegrad wachsen die Leistungsansprüche in mehreren Bereichen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der tatsächlichen Pflegesituation ab.
03
Nicht nur auf den Pflegegrad schauen
Für Hausnotruf und Pflegehilfsmittel sind zusätzliche Voraussetzungen relevant. Deshalb fragt der Pflege-Vorteile-Check nicht nur die Zahl ab.