Bei häuslicher Pflege kann die Pflegekasse zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich übernehmen. Welche Produkte dazugehören und wie der Antrag abläuft, erfahren Sie hier.
0 € Kurzcheck in ca. 1 MinuteBei Anspruch: Pflegebox bis 42 € monatlich über die PflegekasseWir unterstützen beim weiteren Ablauf
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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Dazu gehören insbesondere Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen und saugende Bettschutzeinlagen. Diese Produkte werden im Pflegealltag regelmäßig verbraucht.
Die Pflegekasse übernimmt bei erfüllten Voraussetzungen Aufwendungen bis zu 42 € pro Monat. Auf zwölf Monate gerechnet sind das bis zu 504 € Versorgungswert. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt und kann nicht beliebig angespart werden.
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Wer den Anspruch nutzen kann
Grundsätzlich kommen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad infrage, die zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im häuslichen Umfeld gepflegt werden und die Produkte zur Erleichterung der Pflege oder für eine selbstständigere Lebensführung benötigen.
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Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme zählen zu technischen Pflegehilfsmitteln. Für sie gelten andere Abrechnungs- und Zuzahlungsregeln als für Verbrauchsprodukte.
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Abgrenzung zur Krankenkasse
Rollstühle, Gehhilfen oder andere medizinische Hilfsmittel können abhängig von der Situation Leistungen der Krankenversicherung sein. Pflegehilfsmittel nach SGB XI und Hilfsmittel nach SGB V sind deshalb nicht identisch.
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Antrag und laufende Versorgung
Für den Antrag werden typischerweise Pflegegrad, Pflegekasse, häusliche Pflegesituation und benötigte Produktgruppen erfasst. Ein zugelassener Leistungserbringer führt anschließend seinen Antrags-, Liefer- und Abrechnungsprozess durch.
Quellen statt Werbeversprechen
Leistungsinformationen mit nachvollziehbarer Grundlage.
Stand der im Projekt verwendeten Leistungsinformationen: September 2026.
Typisch sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, medizinische Masken, Schutzschürzen und saugende Bettschutzeinlagen. Entscheidend sind Bedarf und Erstattungsfähigkeit.
Werden die 42 € auf mein Konto überwiesen?+
Nein. Es handelt sich um einen Höchstbetrag für die Versorgung mit anerkannten Produkten, nicht um eine Barauszahlung.
Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?+
Der monatliche Höchstbetrag lässt sich grundsätzlich nicht zu einem beliebig großen späteren Warenkorb ansparen.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?+
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung wie bei vielen Krankenversicherungsleistungen erforderlich. Die Pflegekasse prüft den Antrag dennoch.